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Eigene Stiftung

Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Bad Kissingen

Förderung von Projekten und Vorhaben im Landkreis Bad Kissingen. 

Förderzweck

Folgende Voraussetzungen müssen laut Satzung der Gemeinnützigen Stiftung der Sparkasse Bad Kissingen vorliegen:

  • Der Träger der Maßnahme muss gemeinnützig sein
  • Der Zweck der Maßnahme muss sein: die Förderung des Sports, Förderung kultureller Zwecke, Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder Förderung des Umweltschutzes 

Stiftungssatzung

der Sparkassenstiftung Bad Kissingen zum Download

Ihr Ansprechpartner

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich direkt an:

 

Frank Lohmüller

Bereichsleiter Unternehmenssteuerung
stellv. Vorstandsmitglied

Telefon: 0971 828-1010
Fax: 0971 828-1008
E-Mail: frank.lohmueller@spk-kg.de

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