Sie blicken mit Stolz auf Ihr Lebenswerk zurück. Jetzt möchten Sie sich gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich engagieren, zur nachhaltigen Erhaltung und Nutzung sozialer, kultureller und mildtätiger Einrichtungen beitragen und Ihre Verbundenheit mit der Region zum Ausdruck bringen. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit einer Stiftung Ihr Lebenswerk fortzuführen.
Die „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bad Kissingen“ ist eine Treuhandstiftung. Sie bündelt das Wirken vieler Stifter in unserer Heimat für verschiedenste, individuell bestimmbare Zwecke unter einem Dach. Das Stiftungskapital wird gemeinsam verwaltet und angelegt. Die Errichtung einer eigenen Stiftung in der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bad Kissingen“ ist durch Ihre Unterschrift ganz einfach möglich, die restliche Arbeit übernehmen wir.
Dennoch bestimmen Sie als Stifter individuell die zu fördernde Einrichtung, die aus den Erträgen Ihrer Stiftung unterstützt werden soll oder legen den Verwendungszweck fest. Das Spektrum reicht von z.B. Jugendhilfeeinrichtung über Gesundheitswesen und Schulen bis zum Naturschutz.Sie können die zu fördernde Einrichtung jederzeit neu bestimmen.
Dabei kann die Stiftung Ihren Namen tragen oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Wenn Sie es wünschen, können Sie die Stiftung auch persönlich repräsentieren, z.B. bei der Scheckübergabe an die geförderte Einrichtung.
Unter einer Stiftung versteht man eine Einrichtung, die mit Hilfe Ihres Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.
Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Daneben können auch Förder-/Themenstiftungen sowie die "Stiftung unser Ort" (angelehnt an den Bürgerstiftungsgedanken) gegründet werden.
Sie können aus den in der Stiftungssatzung festgesetzten Zwecken in Anlehnung an die Abgabenordnung auswählen.
Beispielsweise sind dies:
Derzeit unterstützt die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bad Kissingen zum Beispiel die Kulturarbeit, das öffentliche Gesundheitswesen und den Sport in der Region.
Die Stiftergemeinschaft will Ihnen das "Anstiften" und "Kennenlernen" der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Stiftung können Sie deshalb bereits ab einem Betrag von 25.000 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit in jeder Höhe möglich.
Nein, zumindest nicht im Rahmen des Konzeptes der Stiftergemeinschaft.
Die Stiftergemeinschaft stellt für den Stifter einen einfachen und schnellen Weg zur Verwirklichung seiner Stiftungsidee dar. Mit wenigen Unterschriften auf einer vierseitigen Stiftungsvereinbarung ist eine Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft gegründet - alles Weitere übernehmen die Sparkasse und die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG. Man wird nicht mit der Verwaltung belastet und kann sich ganz dem Stiften widmen. Zusätzlich bestehen Synergie- und somit Kosteneinsparungseffekte bei Verwaltung, Vermögensanlage, Zweckverfolgung, Rechnungslegung und Steuererklärung.