Stellen Sie sich vor, Sie helfen bei einem Umzug und beschädigen versehentlich fremdes Eigentum. Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit – und ein Schaden ist schnell passiert. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Ob Miet-Sachschäden, Gefälligkeits-Schäden oder Sachschäden an fremdem Eigentum – Ihr Geldbeutel ist geschützt.
Sie helfen einem Freund beim Umzug und stoßen dabei versehentlich einen teuren Spiegel um, der dadurch zu Bruch geht.
Ihr Einkaufswagen rollt auf die Straße. Ein Rollerfahrer kann nicht mehr rechtzeitig ausweichen und bricht sich das Bein.
Sie parken eine Nachbarin zu. Sie verpasst dadurch ihren Geschäftstermin und verliert einen wichtigen Auftrag.
Eine gute Absicherung zum attraktiven Preis ist im Tarif enthalten. Ergänzen Sie Ihren Schutz individuell nach Ihren Bedürfnissen.
| Kompakt | |
| Versicherungs-Summe pauschal für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen | 30 Millionen Euro |
| Vorsorge-Versicherung beim Eintritt neuer Risiken | 30 Millionen Euro |
| Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro möglich – und damit günstigerer Beitrag |
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| Schutz im Ausland – weltweit bis ein Jahr, europaweit zeitlich unbegrenzt | ![]() |
| Miet-Sachschäden an Immobilien | ![]() |
| Sachschäden an geliehenen, gemieteten, gepachteten beweglichen Sachen | ![]() |
| Gefälligkeits-Handlungen mitversichert – zum Beispiel bei Umzugshilfe | ![]() |
| Halten von zahmen Haustieren – außer Hunde, Pferde oder Ähnliches | ![]() |
| Schäden beim Sport, auch das Reiten fremder Pferde | ![]() |
| Schäden durch elektronischen Datenaustausch und Internetnutzung mitversichert |
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| Tätigkeit als Tagesmutter, Tagesvater oder Babysitter bis zur Geringfügigkeits-Grenze in der Sozialversicherung |
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| Mitversicherung fachpraktischer Praktika und Ferienjobs oder fachpraktischem Unterricht | ![]() |
| Versicherungs-Schutz als Arbeitgeber für Angestellte im eigenen Haushalt | ![]() |
| Schadenersatzausfall-Versicherung (Forderungsausfalldeckung), wenn die schadenverursachende Person den Schaden nicht ersetzen kann |
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| Weitere Versicherungsleistungen, einzeln zuwählbar | Optimal |
| Schlüsselverlust – private, berufliche oder ehrenamtlich überlassene | ![]() |
| Schäden durch nicht deliktfähige Kinder | ![]() |
| ZusatzSchutz (siehe unten) | ![]() |
| Schäden durch Drohnen und motorgetriebene Flugmodelle | ![]() |
Hinweis: Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind der Umfang und Wortlaut der Versicherungs-Bedingungen.
Mit dem optionalen Baustein „ZusatzSchutz“ sichern Sie sich den größtmöglichen Rundum-Schutz. Profitieren Sie im Schadensfall von den besseren Leistungen Ihres unmittelbaren Vorversicherers, der Besitzstandsgarantie. Zudem genießen Sie bessere Leistungen der am Markt zugänglichen Privat-Haftpflichtversicherungs-Produkte, der Marktgarantie.
Ihre weiteren Vorteile sind:
Ein Hund reißt sich von der Leine los, läuft auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Die Verantwortung liegt bei Ihnen und Sie haften für Schäden – auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft. Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Highlights der Hundehalter-Haftpflichtversicherung Optimal:
Alle Personen sollten eine private Haftpflichtversicherung haben. Denn das Gesetz regelt eindeutig: Wer einer anderen Person schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Dabei haftet man mit dem gesamten Einkommen, Besitz und Vermögen. Unter Umständen ein Leben lang. Haftpflicht-Schäden können auch in die Millionenhöhe gehen. Vor allem, wenn dadurch Menschen zu Schaden kommen. Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist daher der richtige Schutz.
Verpflichtend ist eine Privat-Haftpflichtversicherung jedoch nicht. Im Gegensatz zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die für bestimmte Fahrzeuge vorgeschrieben ist. Sie gehört dennoch zu den absoluten Basisversicherungen, für die ein Abschluss sehr zu empfehlen ist.
Beispiele für Haftpflicht-Schäden gibt es viele: Mit dem Einkaufswagen beschädigen Sie versehentlich ein anderes Auto. Oder Sie stoßen beim Fahrradfahren mit einer anderen Person zusammen und diese verlangt Schmerzensgeld. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie als Privatperson umfassend davor, Schadensersatz-Ansprüche von Dritten selbst zahlen zu müssen.
Wer Schäden vorsätzlich verursacht, bekommt keine Kosten durch die private Haftpflichtversicherung erstattet. Die Privat-Haftpflicht greift außerdem auch nicht für Ihren Eigenschaden. Zum Beispiel, wenn Sie oder mitversicherte Personen versehentlich Ihren eigenen Fernseher beschädigen.
Im Familientarif sind Eheleute oder Personen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie ihre Kinder automatisch mitversichert. Auch Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erhalten Versicherungs-Schutz. Kinder sind übrigens auch noch nach dem 21. Geburtstag versichert. Dafür müssen sie weiterhin in der Schulausbildung sein, studieren oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Zudem sind sowohl sonstige Angehörige in häuslicher Gemeinschaft als auch pflegebedürftige Angehörige in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen mitversichert. Das gilt außerdem für Personen, die vorübergehend, für maximal ein Jahr, in den Familienbund eingegliedert sind. Dazu zählen zum Beispiel Austausch-Schülerinnen und Austausch-Schüler oder Au-pair.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Versicherungs-Summe von mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen. Sie erhalten bei dieser Privat-Haftpflicht sogar eine pauschale Versicherungs-Summe von 30 Millionen Euro.
Das klingt nach einer hohen Versicherungs-Summe. Bitte beachten Sie dabei, dass vor allem bei verursachten Personenschäden hohe Kosten für Sie entstehen können. Darunter fallen Behandlungen und Schmerzensgeld bis hin zu notwendigen Umbaumaßnahmen in der Wohnung der geschädigten Person.
Deliktsfähigkeit ist ein sensibles Thema. Denn Kinder unter sieben Jahren sind für verursachte Schäden nicht selbst verantwortlich. Deshalb können Sie nicht haftbar gemacht werden. Im Fachjargon heißt es „nicht deliktfähig“. Im Straßenverkehr gilt diese Regel bis zum zehnten Geburtstag. Und auch Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Das bedeutet: Gesetzlich bestehen dann keine Ansprüche gegen Ihr Kind. Und auch nicht gegen Sie, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Das gilt auch für die Person aus der Nachbarschaft, deren Auto durch das Laufrad Ihres Kindes beschädigt wurde. Die gute Nachricht: Sie erhalten dennoch Schaden-Ersatz, wenn Sie den Zusatzbaustein „Schäden durch deliktsunfähige Kinder“ eingeschlossen haben. Damit bekommen Sie wertvolle Unterstützung, damit zum Beispiel der Frieden in der Nachbarschaft erhalten bleibt.
Übrigens: Kinder zwischen 7 und 18 Jahren sind bedingt deliktsfähig. Ob sie für einen Schaden verantwortlich gemacht werden können, hängt von der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab.
Der Verlust von privaten, beruflichen und ehrenamtlich überlassenen Schlüsseln kann als weitere Leistung mitversichert werden. Verlieren Sie beispielsweise den Haustürschlüssel des Mehrfamilien-Hauses, in dem Sie wohnen, übernimmt die Versicherung Ihre Kosten für den Austausch der Schließanlage.
Für Drohnen, die im Außenbereich genutzt werden, ist vom Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Unter den folgenden Voraussetzungen ist Ihre Drohne (Outdoor-Flugmodell) bei dieser privaten Haftpflichtversicherung mitversichert:
Privat genutzte, motorgetriebene Flugmodelle, die zum Gebrauch in geschlossenen Wohnräumen vorgesehen sind („Spielzeugdrohnen“), sind im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung generell mitversichert. Ausnahme: Sie werden in den USA, US-Territorien oder Kanada betrieben.
Kleintiere sind durch die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt zum Beispiel für Katzen, Wellensittiche oder Meerschweinchen. Ihre Versicherung kommt dann für Schäden auf, die durch diese Tiere Dritten zugefügt werden. Zum Beispiel, wenn Ihre Katze über die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht.
Für Hunde und Pferde benötigen Sie allerdings eine eigene Haftpflichtversicherung: die Hundehalter-Haftpflichtversicherung.