Der Rundum-Schutz PLUS übernimmt zusätzlich für nicht versicherte private Angelegenheiten Anwaltskosten von bis zu 1.000 Euro* für einen Fall im Kalenderjahr.
Zum Beispiel für:
* Gilt für Angelegenheiten, die von in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten bearbeitet werden können und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Ausgenommen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit eintreten.
Verlust der Sparkassen-Card, Mastercard oder Visa Card und Sperre des Online-Banking | 116 116 (kostenlos) |
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Die angegebenen Preise gelten bei Anrufen aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen beträgt der Preis maximal 42 ct/min.
* Anrufe aus dem Ausland sind kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.